Community-Geschäftsordnung

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    This page was marked as inactive and is retained for historical reference.
    Diese Seite wird aus historischen Gründen erhalten. Sie diente zur Diskussion der Statuten der Stiftung, die in ihrer endgültigen Fassung auf https://www.documentfoundation.org/foundation/statutes/ nachzulesen sind.

    Präambel

    Diese Community-Geschäftsordnung regelt die interne Organisation der „The Document Foundation“ (nachfolgend: Stiftung). Sie deckt die Community-Prozesse im Rahmen von Beiträgen zu Projekten und Teams der Stiftung ab. Diese Geschäftsordnung findet keine Anwendung auf die tatsächliche Struktur und Leitung der Stiftung als juristischer Person, die in der Stiftungs-Satzung geregelt sind.

    Begriffsdefinitionen

    "The Document Foundation" Stiftung

    Die Stiftung ist eine juristische Person, die am xxxxxxx gegründet wurde und die Registernummer yyyyyyyyy trägt. Die Stiftung als juristische Person ist zu unterscheiden von den Software-Entwicklungsprojekten und den Marketing-Aktivitäten, die sie unterstützt, steuert und unterhält. Nur bestimmte Personen sind berechtigt, im Namen der Stiftung zu sprechen. Die Stiftung verfügt über Vertrauenspersonen (Gründer, Mitarbeiter, Funktionsträger, Geschäftsführer und die verschiedenen Mitglieder des Vorstands [Board of Directors, „BoD“], des Technischen Sachverständigen-Komitees [Engineering Steering Committee, „ESC“] und des Beirats [Advisory Board, „AB“]). Eine Aufgabe der Stiftung ist es, Spenden entgegen zu nehmen. Hingegen ist keine ihrer grundlegenden Aufgaben, Mitgliedschaftsanträge zur Aufnahme als Community-Mitglied anzunehmen oder zu billigen, da diese vom Mitgliederkomitee (Membership Committee, "MC") bearbeitet werden (vgl. Bewerbung um die Mitgliedschaft). Weitere Informationen, vgl. Verwaltung.

    Vorstand ("BoD" = Board of Directors)

    Der Vorstand (BoD) ist der Vorstand der Stiftung und der primäre Verwalter der Projekte und Teams der Stiftung. Jedes Mitglied des Vorstands wird in einem die gesamte Gemeinschaft einbeziehenden Auswahlprozess durch die Community-Mitglieder gewählt (vgl. Wahlen der Mitglieder des Vorstands). Der Vorstand besteht aus neun (9) Mitgliedern zuzüglich deren Stellvertreter. Er ist verantwortlich für die Berufung des Mitgliederkomitees (MC) und kann bei Bedarf auch Ad-hoc-Teams oder Ad-hoc-Gremien bilden. Weitere Informationen, vgl. Vorstand unter Verwaltung.

    Technisches Sachverständigen-Komitee ("ESC" = Engineering Steering Committee)

    Das Technische Sachverständigen-Komitee (ESC) bietet technische Beratung in strategischen Fragen und wird theoretisch von den besten Ingenieuren/Entwicklern der Community gebildet. Dieser Ausschuss wird nicht gewählt: stattdessen werden die Mitglieder vom Entwickler-Team ernannt. Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Mitglieder des ESC. Weitere Informationen, vgl. Technisches Sachverständigen-Komitee (ESC) unter Verwaltung.

    Mitgliederkomitee ("MC" = Membership Committee)

    Das Mitgliederkomitee (MC) ist ein Komitee, das vom Vorstand (BoD) gebildet und ernannt wird und dessen Aufgabe die Mitgliederverwaltung ist. Es spielt auch eine Schlüsselrolle bei der Wahl des Vorstands (vgl. Wahlen der Mitglieder des Vorstands) und in anderen Fällen (vgl. Beschwerde und Amtsenthebung des Vorstands). Weitere Information, vgl. Mitgliederkomitee unter Verwaltung sowie Mitgliedschaft.

    Beirat ("AB" = Advisory Board)

    Der Beirat bietet ein Forum für Organisationen, die nach Feststellung des Vorstands ein substantielles Minimum an finanzieller oder anderer Unterstützung liefern und die im Austausch mit dem Vorstand stehen und ihn beraten. Weitere Information, vgl. Beirat unter Verwaltung.

    Funktionsträger

    Die Stiftung kann mehrere Funktionsträger haben. Funktionsträger werden nicht gewählt; sie sind Mitglieder, die für ihre Tätigkeiten angestellt oder für die Wahrnehmung ihrer Pflichten in sonstiger Weise vergütet werden. Es gibt mindestens vier (4) Funktionsträger: den Präsidenten, den Hauptgeschäftsführer, den Geschäftsführer für Finanzen und den Geschäftsführer für Recht. Weitere Funktionsträger können mit Kommunikation, Pressearbeit, Infrastrukturmanagement oder anderen Aufgaben betraut werden. Funktionsträger können sowohl Community-Mitglieder als auch Mitglieder eines Komitees sein, außer in speziellen Fällen: die vier Funktionsträger können nicht Mitglieder des Beirats (AB) oder des Vorstands (BoD) sein. Weitere Information, vgl. Funktionsträger unter Verwaltung.

    Community

    Die Community setzt sich zusammen aus den Mitgliedern, die zum jeweiligen Zeitpunkt durch das Mitgliederkomitee anerkannt und akzeptiert sind. Die Community als Ganzes setzt sich aus Unter-Communities (Entwickler, Erweiterer, Dokumentationsersteller, Marketingleute usw.) zusammen und ist zu unterscheiden von der größeren Community der Nutzer der von uns produzierten Software [der „Endnutzer-Community“]. Weitere Informationen, vgl. Mitgliedschaft.

    Projekte / Teams

    Die Stiftung organisiert die wesentlichen Bereiche der Aktivitäten der Community in Teams (Entwickler-Team, Dokumentations-Team, Marketing-Team, ...) oder bei Bedarf in Ad-hoc-Projekten. Weitere Informationen, vgl. Verwaltung und Mitgliedschaft.

    Community-Mitglieder / Mitwirkende

    Community-Mitglieder sind natürliche Personen, die ihre Zeit, Bemühungen und Fähigkeiten einbringen, gleichgültig ob auf bezahlter oder freiwilliger Basis. Mitglieder werden im allgemeinen als „Community-Mitglieder“ oder als „Community-Beitragende“ bezeichnet (oder als "XYZ-Team-Mitglied" oder "XYZ-Projekt-Mitglied"). Um Community-Mitglied zu werden, muss man greifbare materielle oder sonstige nachvollziehbare Beiträge über einen bestimmten Zeitraum und in einem bestimmten Umfang leisten. Über einen Antrag auf Mitgliedschaft wird vom Mitgliederkomitee auf Grundlage dieser Kriterien entschieden (vgl. Bewerbung um die Mitgliedschaft). Weitere Informationen, vgl. Mitgliedschaft."

    Ziele der Stiftung

    Die Ziele der Stiftung wurden im "Manifest für das nächste Jahrzehnt" beschrieben und diese Community-Geschäftsordnung soll die Visionen des vorgenannten Manifests konkret umsetzen. Vereinfacht gesagt, ist das Ziel der Stiftung die Entwicklung eines Repertoires digitaler Produktivitäts- und Kreativitätswerkzeuge der nächsten Generation durch Förderung einer nachhaltigen, unabhängigen und umfassenden Community zur Entwicklung Freier und Open-Source-Software [FOSS] auf der Basis offener Standards.

    Verwaltung

    Die Stiftung glaubt daran, dass durch die Stärkung ihrer Mitwirkenden die Endnutzer-Community als Ganzes von der besten, nachhaltigsten und innovativsten Software profitieren kann. Um dies zu erreichen, wird ein Großteil der täglichen Arbeit von den Mitwirkenden der Stiftung erbracht. Dennoch werden bestimmte Zuständigkeiten durch Organe oder Ausschüsse wahrgenommen, etwa wenn Beschlüsse außergewöhnliche Entscheidungen erfordern, bei Rechtsstreitigkeiten, zur Konfliktlösung, zur Finanzaustattung, bei finanziellen Angelegenheiten, bei technischen Strategie-Entscheidungen oder -Leitlinien und bei generellen Richtungsentscheidungen.

    Vorstand ("BoD" = Board of Directors)

    Der Vorstand ("BoD") besteht aus neun (9) durch Community-Mitglieder gewählte Community-Mitgliedern. Die Mitglieder des Vorstands werden für eine Amtsdauer von mindestens einem (1) Jahr gewählt (siehe Wahlen der Mitglieder des Vorstands). Jedes Mitglied des Vorstands muss ein Community-Mitglied als Stellvertreter ernennen, der sie/ihn im Bedarfsfall ersetzen kann und die/der dieselben Rechte während der Dauer ihrer/seiner Abwesenheit oder Nichtverfügbarkeit hat. Ein Stellvertreter muss nicht gewählt werden, aber sein/ihr Name muss öffentlich als Stellvertreter(/in) eines bestimmten Mitglieds des Vorstands veröffentlicht werden.

    Wahlen werden in einer öffentlichen und transparenten Art und Weise durch das Mitgliederkomitee und den Präsidenten vorbereitet und durchgeführt. Im Fall eines Streites ist es die Pflicht des Präsidenten entweder den Streit zu schlichten oder neue Wahlen des Vorstands einzuberufen.

    Die Pflichten des Vorstands sind breit gefächert und reichen von administrativen und anderen stiftungsspezifischen Aufgaben (siehe Regelungen zum Zusammenwirken von Stiftung und Community-Verwaltung) bis hin zu strategischer Planung, Mittelzuteilung, Finanzaufsicht, Verwaltung der Markenrechte, Streitschlichtung, Leitung der Community etc.

    Der Vorstand kann so viele Komitees, Teams und Projekte einrichten, wie er es für nötig hält. Der Präsident (CH), der Hauptgeschäftsführer (ED), der Geschäftsführer für Finanzen und der Geschäftsführer für Recht werden ebenfalls durch den Vorstand nominiert, ernannt und abgesetzt. Der Vorstand kann zusätzlich zu den vier (4) Haupt-Funktionsträgern weitere Funktionsträger einsetzen.

    Engineering Steering Committee ("ESC" = Technisches Sachverständigen-Komitee)

    Das Technische Sachverständigen-Komitee (ESC) wird aus ernannten Entwicklern gebildet: sie müssen nicht gewählt werden und das ESC kann aus so vielen Mitgliedern wie notwendig bestehen. Der Auftrag des ESC ist die Entwicklung technischer Leitlinien und die Schlichtung technischer Streitigkeiten. Das ESC hat die Pflicht, Fachwissen und Informationen für den Vorstand, den Beirat, den Präsidenten und jeden anderen Funktionsträger bereit zu stellen. Mitglieder des ESC können gleichzeitig auch dem Vorstand angehören.

    Das ESC ist weder ein gewähltes Gremium noch ein gewähltes Komitee: es liefert technische Leitlinien. Es kann der Verwaltung des Vorstands unterstellt werden; in diesem Fall kann der Vorstand einen neuen ESC auf die von ihm für angemessen erachtete Art und Weise einsetzen.

    Die Liste der Mitglieder des ESC muss über ein gemeinhin genutztes öffentliches Medium veröffentlicht und stets aktuell gehalten werden. Die Community muss unverzüglich über jede Änderung der Mitgliedschaft, Zusammensetzung und Funktionsweise des ESC durch eine ausdrückliche Veröffentlichung in einem gemeinhin genutzten öffentlichen Medium informiert werden.

    Mitgliederkomitee ("MC" =Membership Committee)

    Das Mitgliederkomitee (MC) wird vom Vorstand (BoD) mit Mitgliedern besetzt. Die Aufgabe des Mitgliederkomitees ist es, die Mitglieder-Bewerbungen und Erneuerungen der Mitgliedschaft zu verwalten und die Wahl des Vorstands (BoD) unter der Aufsicht des Präsidenten zu überwachen

    (vgl. Wahlen der Mitglieder des Vorstands).

    Die Zusammensetzung, Form und Verfahrensabläufe des Mitgliederkomitees können von den Mitgliedern des Vorstands mittels Abstimmung geändert werden.

    Jede Änderung der Mitgliedschaft, Zusammensetzung und Funktionsweise des Mitgliederkomitees (MC) muss der Community vor ihrem Inkrafttreten unverzüglich durch eine explizite Veröffentlichung durch eine ausdrückliche Veröffentlichung in einem gemeinhin genutzten öffentlichen Medium förmlich mitgeteilt werden, bevor die Entscheidung wirksam wird.

    Beirat ("AB" =Advisory Board)

    Der Beirat (AB) wird nach Festlegung des Vorstands aus Organisationen gebildet, die substantielle Beiträge zur Stiftung erbracht haben. Jede Organisation kann gegen eine vom Vorstand festgelegte jährliche Gebühr einen Vertreter in den Beirat entsenden.

    Die Hauptfunktion des Beirats ist die Vertretung dieser Organisationen, indem sie den Vorstand beraten, ihm Hilfestellungen geben und Vorschläge unterbreiten. Der Vorstand soll die Stellungnahmen des Beirats beachten, ist aber nicht daran gebunden. Der Vorstand kann den Beirat konsultieren, wenn er es für angemessen erachtet; ebenso kann der Beirat dem Vorstand Hilfestellungen geben und Stellungnahmen und Vorschläge unterbreiten, wenn er es für angemessen hält.

    Es ist zu empfehlen, dass Beirat und Vorstand eine (1) gemeinsame Sitzung pro Jahr abhalten, um Projekte und andere beiderseits für notwendig erachtete Angelegenheiten zu diskutieren. Im Allgemeinen sollen Inhalt und Protokoll dieser Sitzung veröffentlicht werden; allerdings können einige Teile vertraulich behandelt werden (vgl. Transparenz, Arbeitsweise und Vertraulichkeit).

    Die Liste der Mitglieder des Beirats (AB) muss über ein gemeinhin genutztes öffentliches Medium veröffentlicht und stets aktuell gehalten werden. Die Community muss unverzüglich über jede Änderung der Mitgliedschaft, Zusammensetzung und Funktionsweise des AB durch eine ausdrückliche Veröffentlichung in einem gemeinhin genutzten öffentlichen Medium informiert werden.

    Funktionsträger

    Präsident ("CH" = Chairperson]

    Der Präsident / die Präsidentin (CH) vertritt die Stiftung nach außen. Die Funktion des Präsidenten ist losgelöst von den täglichen Aktivitäten der Stiftung und ihren Projekten und Teams, aber er/sie kann sich in allen Fragen, in denen er/sie dies für erforderlich hält, mit dem Beirat und/oder Vorstand in Verbindung stehen und wird vom Hauptgeschäftsführer unterrichtet. Der Präsident kann in Streitschlichtungen eingreifen und an der Überwachung des Prozesses für Nominierung und Wahlen der Kandidaten für den Vorstand teilnehmen. Der Präsident kann nicht zugleich Mitglied des Vorstands oder des Beirats sein.

    Der Präsident wird durch den Vorstand bestimmt, entweder durch Konsens oder durch eine normale Abstimmung der Mitglieder des Vorstands. Diese Abstimmung braucht nicht öffentlich abgehalten werden. Der Präsident kann vom Vorstand jederzeit abberufen oder ersetzt werden. Jedoch muss die Community hierüber unverzüglich durch eine ausdrückliche Veröffentlichung in einem gemeinhin genutzten öffentlichen Medium informiert werden.

    Es gibt keine Beschränkung der Amtszeit des Präsidenten.

    Hauptgeschäftsführer ("ED" = Executive Director)

    Die Hauptgeschäftsführerin / der Hauptgeschäftsführer (ED) ist Funktionsträger der Stiftung und verantwortlich für die täglichen Stiftungsgeschäfte und die Umsetzung der durch den Vorstand entwickelten Strategie. Der Hauptgeschäftsführer steht in ständiger Verbindung mit den verschiedenen Teams und Projekten und stellt sicher, dass alle Einrichtungen der von der Stiftung unterstützten Aktivitäten in zufriedenstellender Weise bereitgestellt werden.

    Der Hauptgeschäftsführer kann an jeder Sitzung des Vorstands teilnehmen, hat aber kein Stimmrecht. Er kann nicht Mitglied des Vorstands oder der Beirats sein (außer als Gast als Hauptgeschäftsführer und ohne Stimmrecht).

    Der Hauptgeschäftsführer überwacht die Tätigkeit aller anderen Funktionsträger der Stiftung mit Ausnahme des Präsidenten. Der Hauptgeschäftsführer arbeitet mit dem Präsidenten auf monatlicher Basis zusammen und hat den Präsidenten über die durchgeführten Aktivitäten der Stiftung zu unterrichten. Der Hauptgeschäftsführer ist gegenüber dem Vorstand für die Erfüllung seiner Aufgaben verantwortlich. Er hat den Vorstand über den Stiftungszweck und die durchgeführten Aktivitäten zu unterrichten.

    Der Vorstand kann den Hauptgeschäftsführer abberufen.

    Weitere Funktionsträger

    Die Rolle und Aufgaben des Geschäftsführers für Finanzen und des Geschäftsführers für Recht sind in der Stiftungs-Satzung geregelt.

    Die Stiftung kann auch beschließen, Rechtsanwälte, Verwaltungspersonal oder andere Funktionsträger zur Erfüllung von Aufgaben wie Marketing, Kommunikation, Infrastruktur oder andere Aufgaben zu beschäftigen oder zu vergüten.

    Transparenz, Arbeitsweise und Vertraulichkeit

    Die Abläufe, Diskussionen und Entscheidungen der Stiftung, ihrer Ausschüsse, ihres Vorstands und ihrer Funktionsträger sind grundsätzlich öffentlich ; Entscheidungen werden auf sachgerechte und transparente Weise getroffen. Sitzungsprotokolle werden veröffentlicht und Entscheidungen werden dokumentiert. Jedoch können in Ausnahmefällen einige Diskussionen vertraulich gehalten werden, wenn die Angelegenheit Vertraulichkeit erfordert. Die Ergebnisse und Entscheidungen, die aus diesen Diskussionen erwachsen (aber nicht die Diskussionen selbst) spätestens nach einem (1) Monat veröffentlicht und werden im Allgemeinen in der kürzest möglichen Zeit zugänglich gemacht.

    Streitigkeiten zwischen Beitragenden werden durch den Vorstand beigelegt; falls nötig, kann durch den Antragsteller, den Antragsgegner oder den Vorstand beim Präsidenten Beschwerde eingelegt werden.

    Die Stiftungs-Geschäfte werden in plan- und regelmäßiger Weise durchgeführt. Der Vorstand sollte sich alle zwei (2) Wochen, aber muss sich einmal (1) pro Monat treffen. Er kann Ad-hoc-Sitzungen organisieren, wenn er es für richtig hält. Das Technische Sachverständigen-Komitee (ESC) trifft sich einmal (1) pro Monat oder möglicherweise häufiger. Planungen und weitere Details des Tagesgeschäfts sind von anderen Zusatzdokumenten zu dieser Community-Geschäftsordnung abgedeckt. Die Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet sich in Person mindestens einmal (1), vorzugsweise zweimal (2) jährlich zu treffen.

    Regelungen zu möglichen Interessenkonflikten

    Interessenkonflikte sind zumeist schlecht nachweisbar. Im Zweifel sind die Dominanz einer Einheit innerhalb der Stiftung oder das Fehlen einer überzeugenden Lösung hierfür in der Stiftungs-Satzung, der Community-Geschäftsordnung oder den entsprechenden Geschäftsprozessen Anzeichen latent vorhandener Interessenkonflikte. Da solche Konflikte nicht immer leicht zu vermeiden sind, streben die Stiftung und ihre Community nach Transparenz. Um dies zu erreichen, kommen drei (3) Regeln zur Vermeidung der offensichtlichsten potientiellen Interessenkonflikte in der Community zur Anwendung:

    • maximal drei (3) Angestellte oder Geschäftspartner derselben Firma, Organisation oder Einheit dürfen Mitglied des Vorstands sein. Das gilt auch für deren Tochterorganisationen.
    • maximal dreißig Prozent (30%) der Mitglieder der technischen Sachverständigen-Kommitees (ESC) dürfen für dieselbe Firma, Organisation oder Einheit (oder einer ihrer Tochterorganisationen) als Angestellte arbeiten oder als Geschäftspartner fungieren.
    • maxmial dreißig Prozent (30%) der Mitglieder der Mitgliederkommitees (MC) dürfen für dieselbe Firma, Organisation oder Einheit (oder einer ihrer Tochterorganisationen) als Angestellte arbeiten oder als Geschäftspartner fungieren.

    Bei Verstoß gegen eine dieser drei (3) Regeln ist der Vorstand befugt, das effektivste Vorgehen zur Abhilfe dieser Situation zu wählen.

    Gehälter, Vergütung und Auslagen

    Mitglieder des Vorstands (BoD), des technischen Sachverständigenkomitees (ESC) und des Beirats (AB) sind nicht Angestellte der Stiftung, können aber durch jeden Dritten in anderer Weise für ihre Rolle in diesen Kommitees und Communities vergütet werden (vgl. jedoch Regelungen zu möglichen Interessenkonflikten hinsichtlich Vorgaben). Ihre Reisekosten und andere direkt mit der Geschäftstätigkeit der Stiftung zusammenhängenden Kosten können von der Stiftung im Rahmen ihrer Möglichkeiten übernommen werden.

    Funktionsträger der Stiftung sind von der Stiftung angestellt oder mit ihr vertraglich verbunden; sie sind Angestellte oder Vertragspartner der Stiftung. Abgesehen von der Regelung, dass der Präsident, der Hauptgeschäftsführer, der Geschäftsführer für Finanzen und der Geschäftsführer für Recht nicht Mitglied des Vorstands und des Beirats sein dürfen, können Funktionsträger jedem Kommitee beitreten und zu jedem Stiftungsprojekt und Stiftungsteam beitragen. Die Stiftung entscheidet im Rahmen ihrer Möglichkeiten, wie und in welcher Weise Funktionsträger vergütet oder angestellt werden.

    Mitgliedschaft

    Innerhalb der Community der Beitragenden existieren mehrere Arten von Unter-Communities. Darüber hinaus gibt es die große Nutzer-Community der der von der Stiftung produzierten Software. Die Nutzer-Community ist die Community, der die Stiftung dient und auf die sie ihre Bemühungen ausrichtet. Die Stiftung schätzt sie alle sehr.

    Um als Beitragender (Community-Mitglied) der Stiftung oder - was im Wesentlichen dasselbe ist - als Mitglied in einem Team oder Projekt akzeptiert zu werden, muss nachgewiesen sein, dass der Betreffende der Arbeit der Community Zeit und Einsatz gewidmet hat und dass greifbare, nachvollziehbare oder anderweitig erwiesene Beiträge geleistet wurden. Jede Mitgliedschafts-Bewerbung wird vom Mitgliederkomittee geprüft, welches Anträge akzeptiert oder ablehnt (vgl. Bewerbung um die Mitgliedschaft).

    Alle Mitglieder haben gleichen Status und gleiche Rechte, auch wenn bestimmte Mitglieder besondere Rechte erhalten dürfen, ihnen bestimmte Aufgaben und Verantwortungen übertragen werden oder ihnen der Zugang zu bestimmten Ressourcen der Community anvertraut wird. Jedes Mitglied ist gehalten stets zu beachten, dass sie/er Mitglied einer auf Gleichheit ausgerichteten Community ist, deren Leitprinzip es ist, dem öffentlichen Wohl zu dienen, und dass der Status als Mitglied ehrlich verdient wird durch beitragende Leistungen und nicht durch unproduktive Aktivitäten wie nutzlose Eingaben auf Mailing-Listen oder in Foren usw.

    Jedes Mitglied ist gehalten, den Umgang mit anderen Mitgliedern und mit unseren Endnutzern mit Höflichkeit, Nachsicht, Objektivität, Aufgeschlossenheit, Freundlichkeit, Verständnis und Wohlwollen zu pflegen.

    Inakzeptables Verhalten kann den Entzug der Mitgliedschaft begründen (vgl. Entzug der Mitgliedschaft).

    Die Mitgliedschafts-Kriterien der Stiftung werden nachstehend erläutert.

    Gebührenfreiheit der Mitgliedschaft

    Für die Mitgliedschaft werden weder Gebühren verlangt, noch können irgendwelche Zahlungen zur Mitgliedschaft qualifizieren.

    Kriterien der Mitgliedschaft

    Mitglieder müssen sich zur Charta der Stiftung bekennen (die Community-Geschäftsordnung und das "Manifest für das nächste Jahrzehnt") sowie das Prinzip einer unabhängigen Stiftung unterstützen.

    Die Mitgliedschaft basiert auf Verdiensten, die erworben werden durch:

    • Code-Beiträge;
    • Beiträge zu Übersetzungen;
    • Beiträge zu Dokumentationen, Gestaltungen, Vorlagen und vielfältigem weiteren Material, welches über die Stiftungsressourcen veröffentlicht wird;
    • Sichtungen (triaging), Priorisieren und Tiefenanalysen von Fehlerberichten (bug reports) und Funktionswünschen (feature requests);
    • Forschungsarbeit (wie z.B. hinsichtlich Marketing, Funktionsbedarf für zukünftige Versionen, Nutzbarkeit (usability), usw.);
    • Publizieren der Stiftung und ihrer Projekte in Abstimmung mit der Stiftung in Medien, auf Messen und anderen Veranstaltungen, usw.;
    • Wartung der Infrastruktur oder der Durchführung administrativer Arbeit zum Wohle der anderen Mitglieder.

    Alle diese Beiträge müssen nicht trivial sein und über eine bestimmte Zeit erbracht werden (vgl. Bewerbung um die Mitgliedschaft).

    Zu den Aktivitäten, die für eine Mitgliedschaft qualifizieren, gehören:

    • Übermittlung, Analyse oder Selektieren von Fehlern (bugs);
    • Fehlerbehebung (patches);
    • Fehlerbehebung im Wiki;
    • Erstellung von Inhalten und Koordination von Aktivitäten für bestimmte Initiativen (z.B. offiziell geförderte Initiativen zu Marketingzwecken);
    • Lokalisierungsarbeit;
    • Erstellung von Dokumentationen;
    • Übersetzung von Dokumentationen oder Inhalten zu von der Stiftung betriebenen Projekten;
    • Teilnahme an verschiedenen FOSS-Veranstaltungen (freie und quelloffene Software) als Teil eines offiziellen Stiftungsteams;
    • Arbeit an spezifischen Infrastrukturaufgaben, Durchführung administrativer oder finanzieller Aufgaben in der Stiftung.

    Mitgliederaufgaben

    Mitglieder können sich während ihrer Mitgliedschaft auf verschiedene Weise einbringen (vgl. Kriterien der Mitgliedschaft). Generell können Mitglieder auch diverse andere Rollen übernehmen, wie:

    • Koordination von Teams und Projekten;
    • Inspiration anderer Mitglieder;
    • Bemühungen, der Stiftung und ihren Projekten zu dienen;
    • Streben nach Exzellenz in ihren Beiträgen;
    • Teilnahme an Wahlen des Vorstands und aller anderen Kommitees, welche Abstimmungen erfordern;
    • Abstimmung über Entscheidungen, die zur Abstimmung gestellt werden;
    • Ausarbeiten von Vorschlägen für neue Projekte, Initiativen oder Aktivitäten der Stiftung;
    • Ausfüllen von Funktionen im Verwaltungs- oder Infrastruktur-Management, auf temporärer oder permanenter Basis;
    • Übernahme von oder Kandidatur für Ämter in den verschiedenen Gremien und Kommitees.

    Bewerbung um die Mitgliedschaft

    Die Mitgliedschaft wird nach Übermittlung eines Antrags geprüft und bedarf der Zustimmung. Die Zustimmung wird durch das Mitgliederkommitee erteilt.

    Anträge auf Mitgliedschaft sollen von der Information über die Verdienste des Bewerbers begleitet werden. Die Zusammenstellung dieser Information sollte wann immer möglich automatisiert sein; geeignete Infrastruktur hierfür wird zur Verfügung gestellt (vgl. zu den qualifizierenden Aktivitäten eines Bewerbers unter Kriterien der Mitgliedschaft).

    Jeder Antragsteller muss seit mindestens drei (3) Monaten aktiv gewesen sein und sollte sich zu mindestens sechs (6) Monaten bestmöglicher Aktivität verpflichten (unberücksichtigt bleiben die ersten drei (3) Monate der Qualifikation). Antragssteller sollten vorzugsweise von einem vorhandenen Mitglied vorgeschlagen werden. Der Antragssteller sollte in der bestehenden Mitglieder-Community einen guten Ruf erworben haben, z.B. durch Engagement in spezifischen, nachprüfbaren Aktivitäten.

    Der Verzicht auf die Mitgliedschaft ist jederzeit möglich (vgl.

    Entzug der Mitgliedschaft).

    Dauer der Mitgliedschaft

    Die Mitgliedschaft wird nach einer gewissen Zeit entzogen, wenn ein Mitglied seine Beiträge eingestellt hat und eindeutig für eine gewisse Zeit inaktiv war, so dass die Kriterien der Migliedschaft nicht mehr erfüllt werden (vgl. Entzug der Mitgliedschaft).

    Bei Vorliegen besonderer Umstände (lange Ferien, Krankheit, etc.), kann ein Mitglied sich selbst für vorübergehend inaktiv erklären, ohne den Status der Mitgliedschaft zu verlieren, vorausgesetzt dass das erneute Erfüllen der Kriterien der Mitgliedschaft zu einem späteren Zeitpunkt beabsichtigt ist.

    Um sicherzustellen, dass Mitglieder sich ihrer Aufgabe in der Community weiterhin verpflichtet sehen, bekräftigen sie dies jährlich, indem sie auf eine entsprechende E-Mail-Anfrage zur "Bekräftigung der Mitgliedschaft" seitens des Mitgliederkommitees antworten. Bei ausbleibender Antwort eines Mitglieds auf die Aufforderung zur "Bekräftigung der Mitgliedschaft", ist das Mitgliederkomitee befugt, die Mitgliedschaft zu entziehen (vgl. Entzug der Mitgliedschaft).

    Für einen einmaligen Zeitraum (zwischen der ersten öffentlichen Ankündigung der Errichtung der Stiftung bis zum 31.12.2010) zählen Beiträge zum früheren OpenOffice.org-Projekt (OOo-Projekt) als Verdienste:

    • Beitragende zu OpenOffice.org sind unter entsprechender Anwendung der vorgenannten Regelungen qualifiziert, Mitglieder der Stiftung zu werden.
    • Ein vereinfachtes Verfahren kann angewendet werden für OOo-Projektleiter ("OOo Project Leads") und andere besonders eindeutig Beitragende, die nicht notwendig Teil des OOo-Projekts waren.

    Entzug der Mitgliedschaft

    Bei Inaktivität über mehr als drei (3) Monate kann der Entzug der Mitgliedschaft erfolgen, wenn dies nicht angekündigt wurde oder unbegründet bleibt.

    Es obliegt den Mitgliedern, ihre Mitgliedschaft jährlich zu bekräftigen (vgl. Dauer der Mitgliedschaft). Die grundlos ausbleibende Antwort auf die Aufforderung zur "Bekräftigung der Mitgliedschaft" eines Mitglieds binnen drei (3) Wochen, wird als Grund für den Entzug der Mitgliedschaft angesehen.

    In solchen Fällen erfolgt der Entzug der Mitgliedschaft automatisch, muss aber vom Mitgliederkomitee bestätigt werden.

    Die Mitgliedschaft kann entzogen werden, wenn über ein Mitglied berichtet wird, dass es sich aggressiv oder beleidigend verhalten oder andere Formen inakzeptablen Verhaltens gezeigt hat oder auf Menschen zielende Angriffe oder anderen Missbrauch getrieben hat, sei es über die Mailinglisten der Stiftung, über Foren oder andere Ressourcen oder mit anderen Mitteln. Jedes Mitglied kann mit hinreichender Begründung einen Antrag auf Entzug der Mitgliedschaft an den Vorstand richten und sollte hierbei so viele Beweise wie möglich liefern. Solche Anträge und Beweismittel sollten an die folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: revocationrequests@documentfoundation.org. Der Vorstand wird die Einlassungen sowohl des Antragstellers als auch den Antragsgegner prüfen und eine Entscheidung innerhalb von zwei (2) Monaten nach Empfang des ersten Berichts treffen.

    Jedes Mitglied ist zum jederzeitigen Verzicht der Mitgliedschaft berechtigt und gehalten, den Verzicht per E-Mail an das Mitgliederkomitee zu übersenden. Bei Verzicht erfolgt die Beendigung der Mitgliedschaft automatisch. Zum Verzicht der Mitgliedschaft kann die Übersendung einer den Verzicht erklärenden E-Mail erfolgen an: iresign@documentfoundation.org.

    Wahlen

    Wahlen der Mitglieder des Vorstands

    Der Vorstand wird durch eine Wahl aller Community-Mitglieder bestimmt. Kandidaten müssen entweder Mitglieder eines der Projekte der Stiftung oder Beitragende zur Stiftung sein. Das ausgesuchte Wahlsystem für die Wahl zur Bestimmung eines Mitglieds des Vorstands [eine Wahl des Vorstands] ist das Single_transferable_voteWikipedia logo v3.svg unter Anwendung der Meeks MethodeWikipedia logo v3.svg. Mitglieder des Vorstands werden durch eine Individualwahl in einem einzigen Wahldurchgang gewählt, bei dem alle Sitze im Vorstand jährlich zur Wahl anstehen. Die neun (9) Kandidaten mit der höchsten Stimmzahl gelten als gewählt.

    Wahlen werden durch das Mitgliederkommitee (MC) vorbereitet und vom Mitgliederkommitee sowie dem Präsidenten überwacht. Jeder Kandidat tritt nur für sich selbst an. Die Mitglieder werden über eine Wahl mit einer Ankündigungsfrist von fünfundvierzig (45) Tagen per E-Mail informiert. Beschwerden sollten an den Präsidenten gerichtet werden, der entweder den Streit beilegt oder eine Neuwahl anberaumt.

    Ad-hoc Community-Abstimmungen auf Initiative des Vorstands

    Über jeden Belang, den der Vorstand für angemessen hält, kann er Abstimmungen der Community-Mitglieder abhalten.

    Bei einer Mitgliederabstimmung genügt einfache Mehrheit für die Annahme einer Entscheidung, wobei die Beschlussfähigkeit bei fünfzig Prozent (50%) gegeben ist.

    Abstimmungen innerhalb des Vorstands

    Normale Abstimmungen

    Abstimmungen des Vorstands werden in einfacher Mehrheit gefasst; Beschlussfähigkeit wird angenommen bei zwei Drittel (2/3) der abstimmenden Mitglieder des Vorstands.

    Überarbeitungen der Community-Geschäftsordnung

    Der Vorstand kann die Community-Geschäftsordnung ergänzen oder ändern. Um dies jedoch umzusetzen, ist die Abstimmung aller neun (9) Mitglieder des Vorstands (oder ihrer Vertreter) und eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln (2/3) der Mitglieder des Vorstands erforderlich.

    Ausgeschlossen ist jede Änderung der Community-Geschäftsordnung, die die Gleichstellung der Community-Mitglieder aufhebt oder ein System etabliert, welches einzelne Beitragende gegenüber anderen bevorzugt.

    Die Community muss unverzüglich über jede Änderung der Community-Geschäftsordnung durch eine ausdrückliche Veröffentlichung in einem gemeinhin genutzten öffentlichen Medium informiert werden.

    Beschwerde und Amtsenthebung des Vorstands

    Beschwerde

    Durch 30% der aktiven Community-Mitglieder kann eine an den Präsidenten gerichtete Beschwerde eingereicht werden, falls der Vorstand eine Entscheidung umsetzt oder dies bevorsteht, die den Vorstand als Einheit, das Engeneering Steering Committee (ESC), den Beirat (AB) oder das Mitgliederkomitee (MC) betrifft. Die Beschwerde ist ein Text, der das Missfallen der Mitglieder ausdrückt und erklärt, weshalb eine umfassende Meinungsverschiedenheit mit dem Vorstand vorliegt. Die Beschwerde sollte von mindestens zehn (10) aktiven Community-Mitglieder verfasst werden und muss von dreißig Prozent (30%) der aktiven Community-Mitglieder unterzeichnet werden; das Mitgliederkomitee muss formal die Erfüllung der Mindestanzahl von dreißig Prozent (30%) überprüfen. Der Prozess der Erfüllung der Mindestanzahl darf nicht mehr als einen Monat betragen. Die Beschwerde wird an den Präsidenten übermittelt. Der Präsident muss die Beschwerde entgegennehmen und formell den Vorstand informieren. Der Vorstand hat dann Gelegenheit, die Entscheidung, die zur Beschwerde führte, aufzuheben oder die Beschwerde für nichtig zu erklären. Soweit der Vorstand die in der Beschwerde festgehaltenen Forderungen nicht erfüllt, kann ein formelles Amtsenthebungsverfahren durch die besorgten Community-Mitglieder verlangt werden. Vom Eingang der offiziellen Beschwerde beim Präsidenten bis zur Abhilfe der Beschwerde und Abschluss eines möglichen Amtsenthebungsverfahrens, kann der Vorstand den Präsidenten nicht entlassen/absetzen oder in irgendeiner Weise die Regelungen über die Zusammensetzung und die Abläufe im Mitgliederausschuss ändern.

    Amtsenthebung

    Das Amtsenthebungsverfahren findet nur statt, falls eine Beschwerde nicht zu einer Änderung der Entscheidung des Vorstands geführt hat. Die beschwerdeführenden Community-Mitglieder haben dann die Möglichkeit, eine Wahl im Amtsenthebungsverfahren zu verlangen. Die Durchführung der Wahl im Amtsenthebungsverfahren erfolgt durch den Präsidenten und den Mitgliederausschuss (vgl. die speziellen Regelungen, die für die Beschwerde gelten). Das Amtsenthebungsverfahren ist eine Wahl, die ausschließlich eine sofortige Neuwahl des Vorstands verlangt; sie dient in keiner Weise der Abstimmung über eine bestimmte Entscheidung und ist keine Abstimmung oder Wahl für die Bestimmung der Amtsenthebung eines bestimmten Mitglieds des Vorstands. Sofern einundfünfzig Prozent (51%) aller "am Tag des Eingangs der Beschwerde beim Präsidenten als aktiv eingestuften Mitglieder" für die Amtsenthebung des Vorstands stimmen, werden unverzüglich Neuwahlen für den Vorstand durch den Mitgliederausschuss und den Präsidenten eingeleitet.



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